AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 10/2020)

1. Grundsätzliches
1.1 Für die Übernahme und Ausführung der Hemme Holzbau GmbH gelten auch ohne schriftlichen Vertragsabschluss die nachstehenden Bedingungen als verbindlich vereinbart.

2. Angebote, Kostenvoranschläge, Preise etc.
2.1 Angebotstexte und Zeichnungen bleiben geistiges Eigentum der Hemme Holzbau GmbH und dürfen ohne ihre Zustimmung nicht anderweitig verwendet werden.
2.2 Die Preise sind Netto-Preise. Die gesetzliche, am Tag der Abrechnung gültige,
Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet.
2.3 An das Angebot hält sich die Hemme Holzbau GmbH 2 Wochen gebunden. Erfolgt innerhalb dieser Frist eine verbindliche Auftragserteilung so gelten die in dem Angebot bzw. im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise für die Dauer von 2 Monaten nach fristgerechter Auftragserteilung (Vertragsabschluss). Danach eintretende Lohn- und Materialmehrkosten zzgl. eines angemessenen Gemeinkostenzuschlages werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Das gilt auch, wenn die Leistung für einen späteren Zeitpunkt als 2 Monate nach Vertragsabschluss vorgesehen ist.
2.4 Maßgebend für Mengen- und Größenangaben ist das örtliche Aufmaß.
2.5 Zusätzliche im Angebot bzw. Leistungsverzeichnis nicht enthaltene Arbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst werden oder nach den Umständen notwendig sind, werden gesondert berechnet.
2.6 Positionen, die nicht vorhanden sind oder nicht in vollem Umfang beschrieben, gelten als nicht angeboten. Fehlende Positionen müssen der Hemme Holzbau GmbH mitgeteilt werden, damit diese hinzugefügt werden können.
2.7 Sagen dem Auftraggeber zur Verarbeitung vereinbarter Materialien nicht zu und müssen diese zurückgenommen werden so geht der Mehraufwand zu Lasten des Auftraggebers. Sonderstücke oder Sonderanfertigungen, die nicht marktgängig sind, müssen voll bezahlt werden, wenn eine andere Verwendung nicht möglich ist.
2.8 Die Hemme Holzbau GmbH übernimmt keine Gewähr für die besonderen Eigenschaften des natürlich gewachsenen Baustoffes Holz, insbesondere seiner bauphysikalische-, biologische- u. optische Merkmale (Quellen/Schwinden, Ästigkeit, Risse o. sonst. Unregelmäßigkeit)

3. Umfang des Auftrages
3.1 Die Beauftragung hat in jedem Fall schriftlich und unter Bezugnahme auf unser Angebot zu erfolgen.
3.2 Das Personal der Hemme Holzbau GmbH ist nicht bevollmächtigt, abweichende oder zusätzliche, mündliche Absprachen mit dem Auftraggeber zu treffen. Solche Absprachen werden jedoch wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3.3 Von der Hemme Holzbau GmbH erstellte Leistungsverzeichnisse erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern können nur so genau sein, wie die der Hemme Holzbau GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen.
3.4 Werden Planungsleistungen zur Leistungserfüllung notwendig, so können diese gesondert abgerechnet werden, wenn der AG solche nach Aufforderung der Hemme Holzbau GmbH nicht übergibt.
3.5 Die Hemme Holzbau GmbH ist berechtigt, Teile ihrer Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.

4. Ausführungsfristen
4.1 Ausführungsbeginn und Ausführungsdauer der zu erbringenden Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Überschreitet die Hemme Holzbau GmbH verbindlich zugesagte Fristen, so kann der Auftraggeber schriftlich unter Berücksichtigung der witterungsbedingten Ausführungsmöglichkeiten eine Nachfrist von mindestens drei Wochen setzen.
4.2 Material-Lieferschwierigkeiten, die nachweislich ohne Verschulden der Hemme Holzbau GmbH eintreten, wirken für die Vertragserfüllung hemmend. Erforderliche neue Ausführungsfristen sind im gegenseitigen Einvernehmen festzulegen.
4.3 Witterungsbedingte Einschränkungen der Arbeitsmöglichkeiten, die die Qualität der Arbeiten beeinflussen können, sind von der Hemme Holzbau GmbH nicht zu vertreten. Maßnahmen zusätzlicher Art, um die Arbeiten trotz witterungsbedingter Behinderungen fortzusetzen oder aufzunehmen, sind zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
4.4 Bauseitig bedingte Terminverzögerungen (z.B. verspätete Fertigstellung von Vorarbeiten) ziehen die Vereinbarung eines neuen Termins nach sich und berechtigen die Hemme Holzbau GmbH gegebenenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.
4.5 Im Übrigen haftet die Hemme Holzbau GmbH nur für ihr nachweislich schuldhaft anzulastende Verzögerungen. Ersetzt wird der nachgewiesene, unmittelbare Schaden.
4.6 Bei Reparaturarbeiten sind der Hemme Holzbau GmbH möglichst genau die Schadensursache anzugeben.
4.7 Die auf der bearbeitenden Fläche liegenden, nicht in Schutzrohren verlegten Leitungen (z.B. Antennenkabel), sind während der Arbeitsausführung bauseits zu entfernen. Die Wiederinstandsetzung beschädigter Leitungen bzw. Schadensersatz wird von der Hemme Holzbau GmbH nicht geleistet, wenn seitens des Auftraggebers keine geeigneten Maßnahmen getroffen wurden und Beschädigungen zwangsläufig eintraten.

5. Abnahme und Gefahrübergang
5.1 Die Abnahme fertig gestellter Arbeiten hat durch den Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zu erfolgen. Der Aufforderung ist der Zustellung einer Rechnung über fertig gestellte Leistungen gleichgestellt. Vorhandene Mängel sind bei der Abnahme vom Auftraggeber schriftlich zu beanstanden. Erfolgt keine förmliche Abnahme, so gilt diese 12 Werktage nach dem Zugang der Fertigmeldung als erteilt.
5.2 Werden Nachfolgearbeiten vor der Abnahme der Arbeiten begonnen, so gilt die Leistung ebenfalls als abgenommen.
5.3 Die Hemme Holzbau GmbH trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Leistung. Wird jedoch die Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere, unabwendbare, von der Hemme Holzbau GmbH nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat die Hemme Holzbau GmbH Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten nach dem Angebot.
Der Auftraggeber trägt die Gefahr auch vor Abnahme der Leistung, wenn er die Abnahme verzögert oder wenn die Arbeit aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird.

6. Gewährleistung und Sicherheitsleitung
6.1 Bei Reparaturarbeiten bezieht sich die Gewährleistung nur auf die unmittelbar ausgeführte Leistung.
Die Gewährleistung beschränkt sich in jedem Falle der Höhe nach auf die Auftragssumme.
6.2 Offensichtliche Mängel nach Fertigstellung sind der Hemme Holzbau GmbH unverzüglich, spätestens 6 Werktage nach Abnahme oder der Ingebrauchnahme anzuzeigen.
6.3 Ist eine berechtigte Mängelbeseitigung unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, ist eine angemessene Preisminderung zu vereinbaren. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Hemme Holzbau GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt.
6.4 Für Verunreinigungen, die bei bituminösen Arbeiten nicht zu vermeiden sind, wird nicht gehaftet.
6.5 Während der Gewährleistungszeit sowie im Rahmen von Wartungsverträgen ist der Auftraggeber verpflichtet, der Hemme Holzbau GmbH unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn Veränderungen, gleich welcher Art, an der von ihr ausgeführten Arbeit oder am Dach schlechthin (z.B. Antennenbau oder sonstige Arbeiten nachfolgender Handwerke) vorgenommen werden.
6.6 Sicherheitsleistungen sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Freigestellt bleibt der Hemme Holzbau GmbH die Art und Weise, wie diese erbracht wird. Entstehende Kosten hierfür berechnen wir weiter.

7. Zahlungen
7.1 Bei Erteilung eines Auftrags sind die Kosten für die notwendigen und angelieferten Materialien bei Baubeginn sofort fällig. Die Materialien gehen nach Bezahlung in den Besitz des Auftraggebers über. Abschlagszahlungen sind innerhalb von 7 Tagen zu leisten.
7.2 Die Schlusszahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Unberechtigte Skontoabzüge werden auf Kosten des Auftraggebers nachgefordert. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen zur Gänze außer Kraft. Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet
Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist die Hemme Holzbau GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten (bei Verbrauchergeschäften) oder 8 Prozentpunkte (bei Handelsgeschäften) über dem Basiszins zu berechnen, falls nicht ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird.
7.3 Der Auftraggeber kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug ohne das es einer Mahnung bedarf
7.4 Die Hemme Holzbau GmbH ist zur Entgegennahme von Wechseln nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.5 Wird die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers erkennbar oder werden ordnungsgemäß angeforderte Abschlagszahlungen nicht fristgerecht geleistet, so ist die Hemme Holzbau GmbH berechtigt, die Arbeiten einzustellen und über die ausgeführten Leistungen eine Schlussrechnung zu stellen.
7.6 Das Recht Forderungen abzutreten bleibt vorbehalten.
7.7 Wir, die Hemme Holzbau GmbH, werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle i.S.d. VSBG teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

8. Besondere Zahlungsverpflichtungen
8.1 Zur Erfüllung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft erforderliche Gerüste und Vorkehrungen werden nach der DIN 18 338 gesondert berechnet.
8.2 Wurde die Hemme Holzbau GmbH zur Abgabe eines Kostenvoranschlages mit Leistungsverzeichnis ohne vorausgegangene umfassende Ausschreibung durch den Auftraggeber aufgefordert und kommt es nicht zum Auftrag sind der Hemme Holzbau GmbH die angefallenen Kosten zu erstatten.

9. Mitbenutzung an der Baustelle
9.1 Es wird der Hemme Holzbau GmbH das Recht zugestanden, vorhandene Gerüst und Lagerplätze kostenlos zu benutzen sowie Wasser und Strom zu entnehmen.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Gelieferte, noch nicht eingebaute und nicht bezahlte Materialien bleiben bis zur restlosen Bezahlung Eigentum der Hemme Holzbau GmbH. Der Auftraggeber stimmt einer Bauwerkssicherungshypothek grundsätzlich zu.
10.2 Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung unseres Unternehmens untersagt. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oderbehördliche Verfügungen usw.) sind unserem Unternehmen sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat unser Unternehmen schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat.

11. Rücktritt vom Vertrag und Stornogebühren
11.1 Unvorhersehbare Ereignisse besonders schwerwiegender Art, die auf den Betrieb der Hemme Holzbau GmbH einwirken und die diese nicht schuldhaft zu vertreten hat, berechtigen die Hemme Holzbau GmbH, vom Vertrag ohne Schadensersatzleistung zurückzutreten.
11.2 Veränderungen in der Vermögenslage des Auftraggebers, die Zahlungsunfähigkeit erkennen lassen, und das Ausbleiben fälliger Zahlungen trotz angemessener Nachfrist erlauben den Rücktritt vom Vertrag.
11.3 Die Hemme Holzbau GmbH hat dann Anspruch auf Abrechnung der bereits ausgeführten Leistungen nach den Einheitspreisen und Ersatz sonstiger entstandenen Kosten zuzüglich 10% der Auftragssumme als Schadensersatz.
11.4 Bei einem Storno des Kunden ist unser Unternehmens berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatz bzw. Entgeldes eine Stornogebühr von 10 Prozent, bei Sonderanfertigung nach Beginn der Herstellungsarbeiten von 30 Prozent der Auftragssumme zuverlangen. In jedem Fall sind vom Kunden die Kosten für bereits bestellte Materialien und die angefallenen Planungs- und Herstellungskosten zu tragen.

12. Referenzen und Reklame
12.1 Die Hemme Holzbau GmbH ist berechtigt, Bilder der Projekte als Referenz zu nutzen. Diese werden natürlich ohne Adress- oder Namensangabe verwendet. Sollte der Auftraggeber damit nicht einverstanden sein, ist dies schriftlich mitzuteilen.
Sofern die Gegebenheiten vor Ort es erlauben, darf die Hemme Holzbau GmbH während der Bauphase eine Reklametafel anbringen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtwirksamkeit
13.1 Als Erfüllungsort für die Leistungen und Zahlungen gilt der Sitz der Hemme Holzbau GmbH. Für Rechtsstreitigkeiten begründet der Sitz der Hemme Holzbau GmbH die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts.
13.2 Unter Vollkaufleuten gilt der Sitz der Hemme Holzbau GmbH als Gerichtsstand.
13.3 Es wird ausdrücklich die Anwendung des deutschen Rechts vereinbart.
13.4 Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

14. Gültigkeit
14.1 Rechtsunwirksamkeit einzelner Vertragsteile berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht. In diesem Fall gilt die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am ehesten entsprechende wirksame Regelung als vereinbart.